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Balkon

Was die Nutzung des Balkons betrifft, so ist es um diese in den privaten Haushalten zum Teil ganz unterschiedlich bestellt. Einige Leute nutzen ihren Balkon beispielsweise sehr häufig, so dass sich dort auch einige Teile des Hausrats wiederfinden können – unter Umständen sogar vergleichsweise wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Sonnenliegen, Tische etc. Etliche Personen, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben oder mit dem Gedanken spielen, diese abzuschließen, stellen sich natürlich die Frage, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist bzw. ob dieser den Balkon mit einschließt.

Um diese Frage beantworten zu können, muss eine Unterscheidung hinsichtlich der einzelnen Risiken vorgenommen werden. Verallgemeinert kann gesagt werden, dass der Balkon und somit die darauf befindlichen Teile des Hausrats mitversichert sind – zumindest gegen Risiken wie Blitzschlag und Brand. Bei anderen Risiken wie beispielsweise Sturm oder Einbruchdiebstahl muss dies jedoch nicht unbedingt zutreffen: Es gibt einige Versicherer, die diese Risiken bewusst ausschließen. Grund ist das deutlich höhere Risiko - die Wahrscheinlichkeit, dass der Hausrat auf dem Balkon bei Sturm beschädigt wird oder es zu einem Einbruchdiebstahl kommt, ist vergleichsweise hoch.

Eine Erweiterung der Versicherung ist in diesem Fall nur bedingt möglich: Die meisten Versicherer bieten diese Möglichkeit nicht an. Wenn der Hausrat entsprechend geschützt werden soll, gilt es diesen rechzeitig vom Balkon in den Innenbereich zu bringen.

Abschließend noch ein Hinweis zum Thema Wohnfläche: Die Wohnfläche ist eine Größe, die einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags nimmt. Üblicherweise wird die Fläche des Balkons jedoch nicht oder nur zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet.


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