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Bargeld

Obwohl Bargeld nicht zum Hausrat zählt, wird es dennoch im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert. Dies liegt schlichtweg an der Tatsache, dass es zweifelsfrei den Wertsachen zugeordnet werden kann. Dementsprechend können Bargeldverluste, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Feuer oder andere abgedeckte Risiken entstanden sind, gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

Allerdings haben die meisten Versicherer im Bezug auf das Thema Bargeld vergleichsweise strenge Bedingungen ausgearbeitet und in ihren Versicherungsbedingungen festgehalten. Dies trifft insbesondere für Geld zu, das lose im Haushalt aufbewahrt wird und somit vergleichsweise leicht zugänglich ist. Im Hinblick auf die Entschädigung existieren Obergrenzen, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden können. Als Richtwert soll an dieser Stelle ein Betrag von 250 Euro genannt werden.

Selbstverständlich sind aber auch größere Bargeldbeträge versichert. Ein Versicherungsschutz besteht, sofern das Geld sicher verwahrt wird. Dies bedeutet, dass das Geld in einem Sicherheitsschrank oder sogar Safe aufbewahrt wird. Damit ein Versicherungsschutz besteht, müssen Schrank oder Safe konkreten Anforderungen bzw. einer bestimmten Sicherheitsklasse entsprechen. Hierbei kommt es auf Gewicht, Art der Befestigung, Art der Tür etc. an. Wer einen Safe besitzt, sollte bereits vor dem Abschluss einer Hausratversicherung in Erfahrung bringen, ob dieser den Anforderungen des jeweiligen Versicherers gerecht wird.

Was die Entschädigungsgrenze für sicher verwahrtes bzw. eingeschlossenes Bargeld betrifft, so können auch hier je nach Versicherungsunternehmen wieder ganz unterschiedliche Werte anzutreffen sein. Sofern der gebotene Schutz bzw. die Entschädigungsgrenze nicht ausreichend hoch bemessen ist, kann diese bei den meisten Versicherern entsprechend geändert bzw. nach oben hin angepasst werden.


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