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Beitragserhöhung

Wenn ein Versicherer den Beitrag eines Versicherungsprodukts erhöht, so spricht man von einer Beitragserhöhung. Die Erhöhung kann zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen – im Bereich der Hausratversicherung ist es üblich, dass die Erhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres erfolgt – sofern sie denn erforderlich ist.

Eine Beitragserhöhung kann auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Sowohl der Versicherer, als auch der Versicherungsnehmer, können für die Erhöhung verantwortlich sein. Sollte zum Beispiel der Fall vorliegen, dass der Versicherungsnehmer eine bessere bzw. eine umfangreichere Absicherung wünscht, so hat dies in fast allen Fällen eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags zur Folge. Aber auch der Umzug in eine andere Wohnung, die über eine größere Wohnfläche verfügt, kann zur Beitragserhöhung führen.

Wenn der Versicherer eigenständig bzw. ohne Einflussnahme des Versicherungsnehmers den Beitrag erhöht, so können die Gründe ebenfalls ganz unterschiedlich sein. Sehr verbreitet ist beispielsweise eine Neueinstufung der Tarifzone, die unter Umständen zu einem höheren Beitrag führt. Außerdem gibt es Hausratversicherungen, die jedes Jahr eine automatische Anpassung der Versicherungssumme vornehmen: Sollten die Verbraucherpreise steigen und somit auch die Wiederbeschaffungswerte der versicherten Gegenstände steigen, erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Sollte ein Versicherungsunternehmen eine außergewöhnliche Beitragserhöhung ankündigen, weil zum Beispiel die Einteilung in eine andere Tarifzone erfolgt, so kann der Versicherungsnehmer dazu berechtigt sein, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Beitragserhöhungen existiert, kann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers nachgelesen werden.


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