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Bestimmungswidriger Wasseraustritt

Der bestimmungswidrige Wasseraustritt ist die Bezeichnung für eine bestimmte Form des Wasseraustritts, der im Haushalt zu einem Schaden führt. Diese besondere und zunächst etwas merkwürdig klingende Bezeichnung findet sich in Versicherungsverträgen von Hausratversicherungen sowie Wohngebäudeversicherungen wieder. Etliche Versicherungsnehmer haben Schwierigkeiten damit, diesen Begriff zu deuten. Für ein besseres Verständnis erfolgt eine ausführliche Erläuterung.

Im Grunde genommen ist ein bestimmungswidriger Wasseraustritt ganz einfach zu verstehen. Es wird von dieser Form des Wasseraustritts gesprochen, wenn Wasser in einem Haushalt oder Betrieb ausläuft und dabei zu einem Schaden führt – gleichzeitig muss es sich um einen unkonventionellen bzw. atypischen Wasserschaden handeln. Ein Rohrbruch wäre zum Beispiel ein typischer Wasserschaden, weil das Wasser aus der Zu- oder Ableitung austritt. Sollte das Wasser hingegen aus einer undichten Heizung oder einem Aquarium austreten, so handelt es sich um einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt – schließlich liegt es nicht in der Bestimmung einer Heizung oder eines Aquariums, dass diese Wasser von sich gegeben sollen.

Genau betrachtet existieren viele weitere Beispiele für entsprechende Wasseraustritte. Die mitunter größten Schäden können auftreten, wenn das Wasser bestimmungswidrig aus Aquarien oder auch aus Wasserbetten ausläuft. Grund sind die zum Teil beachtlichen Mengen an Wasser, die hierbei austreten.

Üblicherweise schließt eine Hausratversicherung den bestimmungswidrigen Wasseraustritt mit ein. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass etliche Versicherer zusätzliche Einschränkungen vornehmen. Vor allem Aquarien sind oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer ein Aquarium besitzt, sollte die Hausratversicherung erweitern: Durch einen zusätzlichen Einschluss ist es möglich, auch Aquarien sowie andere Gegenstände zu versichern. Besitzer von Aquarien, Wasserbetten etc. sollten deshalb stets ihren Versicherungsberater fragen, wie es um den Schutz im Einzelnen bestellt ist.


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