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Bewachungskosten

Nach dem Eintritt bestimmter Schadensfälle kann es erforderlich sein, dass der Hausrat bewacht werden muss. Dies trifft oftmals nach Gebäudebränden im Wohnungsbereich zu, nach welchem eine Wohnung leicht zugänglich ist und unter Umständen geplündert werden könnte. Gerade wenn der Hausrat noch zu gebrauchen ist bzw. dieser nicht oder nur teilweise beschädigt wurde, gilt es als empfehlenswert, für einen Schutz zu sorgen und den Hausrat bewachen zu lassen.

Die Kosten, die aus einer solchen Bewachung resultieren, sind die so genannten Bewachungskosten. In Abhängigkeit von den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung ist es möglich, den Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen und somit die Kosten geltend zu machen.

Ob die Bewachungskosten vom Versicherer getragen werden, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Beim ersten Faktor handelt es sich um die bereits angesprochenen Versicherungsbedingungen. Nur wenn vertraglich festgehalten wurden, dass die Übernahme von Bewachungskosten in der Hausratversicherung eingeschlossen ist bzw. diese Leistung geboten wird, ist eine Regulierung über den Versicherer möglich. Des Weiteren kann die Schadensursache eine ganz entscheidende Rolle spielen: Bei den meisten Versicherern ist eine Übernahme der Bewachungskosten nur dann möglich, wenn die Schadensart vom Versicherungsschutz abgedeckt ist.

Für Versicherungsnehmer ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn eine entsprechende Leistung geboten wird bzw. Bewachungskosten in der Versicherung eingeschlossen sind. Sofern dies gewünscht ist, gilt es bei der Auswahl des Versicherers entsprechend aufzupassen. Ebenso ist zu beachten, dass eine Abrechnung der Kosten nur dann möglich ist, wenn ein entsprechender Nachweis (z.B. Rechnung eines Wachdienstes) vorgelegt werden kann.


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