Bewegungskosten
Man spricht von Bewegungskosten, wenn es erforderlich ist, Teile des Hausrats bewegen zu müssen. Damit ist nicht der klassische Transport gemeint, sondern vielmehr die Bewegung sperriger Gegenstände innerhalb oder auch außerhalb des Wohnraums. Die Bewegung sperriger und schwerer Gegenständige gestaltet sich längst nicht immer so einfach, weshalb man sich als Versicherungsnehmer dazu gezwungen sehen kann, fremde Hilfe bzw. kostenpflichtige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn es beispielsweise darum geht, Küchenmöbel oder einen schweren Schlafzimmerschrank in einen anderen Raum zu stellen, ist man oftmals auf tatkräftige Unterstützung oder gar fachmännische Hilfe angewiesen. Die Kosten, die aus dieser Unterstützung resultieren, werden als Bewegungskosten bezeichnet.
Allerdings können Bewegungskosten gegenüber dem Versicherer als solche ausschließlich dann geltend gemacht werden, wenn es in der Tat erforderlich gewesen ist, die einzelnen Teile des Hausrats auch wirklich zu bewegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es Möbel vor eindringendem Wasser zu schützen gilt oder die Möbel bewegt werden müssen, damit auf diese Weise ein Zugang geschaffen und der Schaden behoben werden kann. Die Bewegung der entsprechenden Gegenstände muss auf jeden Fall aus Gründen des Schutzes oder zur Behebung des Schadens erfolgen.


