Brand
Als bestimmungsgemäßer Herd sind verschiedene Einrichtungen des Haushalts zu betrachten. Hierzu zählen zum Beispiel Kamine, Küchenherde, Grills, Kerzen sowie Streichhölzer. Sollte es an oder in diesen Herden zu einem Brand kommen, so kann dieser nicht als Versicherungsfall betrachtet werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, Brandschäden über die Hausratversicherung zu regulieren, wenn diese innerhalb eines Ofens entstanden sind. Anders sieht es aus, wenn sich ein Feuer von einem dieser Herde sowie auch anderer Herde ausbreitet. In solch einem Fall ist der Brand nicht bestimmungsgemäß. Die Schäden, die durch ihn verursacht werden, können gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Allerdings ist darauf zu achten, dass Brandschäden ausschließlich dann über die Hausratversicherung reguliert werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht fahrlässig gehandelt hat. Im Zusammenhang mit potentiellen Brandherden bedeutet dies in erster Linie, aufmerksam zu sein und die einzelnen Herde zu beaufsichtigen. Sollte beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt brennen und sich diese in der Nähe von brennbaren Gegenständen befinden, so ist dies zweifelsfrei als fahrlässig einzustufen: Einerseits gilt es die Flamme nicht außer Augen zu lassen, andererseits ist es fahrlässig, sie in der Nähe von brennbaren Gegenständen zu positionieren.


