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Bruchschaden

Wenn im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung über Bruchschäden gesprochen wird, ist nicht von Vasen oder Glasscheiben die Rede, die durch äußere Einwirkung zu Bruch gegangen sind. Stattdessen geht es vorrangig um Leitungsbrüche: Wenn beispielsweise eine Wasserleitung aufgrund einer sehr niedrigen Außentemperatur einfriert und es in der Folge zu einem Bruch der Leitung kommt, wird von einem Bruchschaden gesprochen.

Entsprechende Schäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt – wobei in diesem Zusammenhang noch unterschieden werden muss, welcher Schaden reguliert werden soll. Denn nicht selten zieht ein Bruchschaden weitere Schäden nach sich. Wenn beispielsweise viel Wasser aus der Leitung läuft und sich im Haushalt ausbreitet, kann es zusätzlich zu einem Wasserschaden kommen. Die Regulierung des Wasserschadens sieht vor, dass die Teile des Hausrats ersetzt werden, die durch das Wasser beschädigt wurden. Bei der Regulierung des Bruchschadens geht es hingegen darum, die beschädigte Leitung zu ersetzen.

Brüche an anderen Gegenständen wie zum Beispiel den einleitend erwähnten Vasen oder Glasscheiben sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Dies liegt an den Risiken, gegen welche ein Versicherungsschutz geboten wird: Sturm, Blitz oder Feuer führen in der Regel keine Bruchschäden herbei. Sofern man seine teuren Vasen, große Fenster etc. versichern möchte, gilt es eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Heutzutage werden spezielle Glasversicherungen angeboten, mit denen ein solcher Versicherungsschutz erlangt werden kann. Sofern ein solcher Bruchschaden nicht von einem selbst, sondern durch eine dritte Person herbeigeführt wurde, kann auch eine Regulierung über deren private Haftpflichtversicherung vorgenommen werden.


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