Carport
Weil die Hausratversicherung zumindest teilweise einen Versicherungsschutz für Garagen bietet, gehen einige Versicherungsnehmer irrtümlicherweise davon aus, dass sich der Schutz der Versicherung auch über Carports erstreckt. Allerdings liegen die Versicherungsnehmer mit dieser Annahme falsch: Für ein Carport kann kein Versicherungsschutz erlangt werden. Sollten Bestandteile des Hausrats unter einem Carport abgestellt werden, so gelten diese als nicht versichert. Der Grund besteht darin, dass ein Carport keinen ausreichenden Schutz bieten kann. Gerade weil es frei zugänglich ist und auch vor Wettereinflüssen nur einen bedingten Schutz bietet, ist es schlichtweg nicht möglich, einen Versicherungsschutz erlangen.
Sollten Versicherungsnehmer ihre Fahrräder, Gartengeräte oder anderen Hausrat unter einem Carport abstellen, so geschieht dies auf ihr eigenes Risiko. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, spielt es überhaupt keine Rolle, um welche Art von Schaden es sich dabei handelt: Der Schaden kann nicht als Versicherungsfall deklariert werden, weshalb der Versicherungsnehmer die Kosten letzten Endes aus eigener Tasche tragen muss.


