Erklärungen zum Buchstaben E
Hier finden Sie Erläuterungen zu Begriffen aus der Welt des Hausrats und der Hausratversicherung. Angefangen beim Elementarschaden bis hin zur Explosion.
- Eigenbehalt - darunter versteht man eine Zahlung, welche der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung selbst zu leisten hat.
- Einlösungsbetrag - bezeichnet die erste Beitragszahlung, die ein Versicherungsnehmer an den Versicherer leistet.
- Einschleichen - steht im Zusammenhang mit Diebstählen, die innerhalb von Gebäuden begangen werden. Eine Schadensart, die teilweise in den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung eingeschlossen ist.
- Einwirkungsschaden - ein Schaden, der unmittelbar auf eines der versicherten Risiken zurückzuführen ist.
- Elementarschäden - bezeichnet Schäden, die auf Naturgewalten zurückzuführen sind. Das wären Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdsenkung, Schneedruck, Sturmflut und Überschwemmungen.
- Elementarschadenerweiterung - bezeichnet eine besondere Option, mit der es bei einigen Hausratversicherern möglich ist, den Versicherungsschutz zu erweitern.
- Entschädigungsgrenze - gibt an, bis zu welchem Betrag ein Schaden von der Hausratversicherung für einen einzelnen Gegenstand reguliert wird.
- Explosion - bezeichnet die Freisetzung von Kraft, die eine Druckwelle erzeugt und dadurch andere bzw. in der unmittelbaren Umgebung befindliche Gegenstände beschädigt.
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