Eigenbehalt
Ob ein Eigenbehalt im Schadensfall zu leisten ist, hängt ganz davon ab, ob eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen wurde. Versicherungsnehmer können bei Vertragsabschluss wählen, ob eine Selbstbeteiligung gewünscht ist oder nicht. So gut wie alle Versicherungsunternehmen bieten heutzutage entsprechende Tarifmerkmale an. Übrigens hat der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht an den Versicherer zu entrichten. Vielmehr wird der Eigenbehalt vom Entschädigungsbetrag abgezogen.
In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass sich Versicherungsnehmer für diese Variante entscheiden und einen Eigenbehalt vereinbaren. Eine solche Entscheidung ist stets auf die Möglichkeit zurückzuführen, den Beitrag der Hausratversicherung auf diese Weise senken zu können. Sofern der Versicherungsnehmer dazu bereit ist, im Schadensfall einen Teil der Kosten zu tragen, kommen ihm die Versicherungsgesellschaften mit einem Beitragsvorteil entgegen. Wie hoch dieser finanzielle Vorteil bemessen ist, hängt immer ganz vom jeweiligen Tarif ab. Zumeist fällt er jedoch sehr deutlich aus, weshalb viele Versicherungsnehmer einen Eigenbehalt vereinbaren.
Was die Höhe des Eigenbehalts betrifft, der im Falle eines Schadens vom Versicherungsnehmer zu tragen ist, so hängt dieser ebenfalls von den getroffenen Vereinbarungen ab. Es ist so, dass ein fester Betrag vereinbart wird. Üblich sind Selbstbeteiligungen, die zwischen 100 und 350 Euro liegen – wobei natürlich auch größere oder kleinere Werte vereinbart werden können.


