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Entschädigungsgrenze

Die sogenannte Entschädigungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag ein Schaden von der Hausratversicherung für einen einzelnen Gegenstand reguliert wird. Bei den Hausratversicherungen verhält es sich nämlich so, dass die Regulierung von Schäden, die lediglich einzelne Gegenstände, aber nicht den gesamten Hausrat betreffen, nicht zwingend bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert werden. Üblicherweise beläuft sich die Entschädigungsgrenze auf einen Betrag, der bei etwa 20 Prozent der Versicherungssumme liegt.

Dies mag sich zunächst ein wenig kompliziert anhören, doch eigentlich ist der Sachverhalt relativ leicht zu verstehen. Zum besseren Verständnis folgt ein kurzes Beispiel: Die Versicherungssumme einer Hausratversicherung wurde mit 100.000 Euro festgesetzt und vertraglich vereinbart. Kurz darauf kommt es zu einem Schaden, bei welchem ein wertvolles Gemälde (das über einen Wiederbeschaffungswert von 40.000 Euro verfügt) vollständig zerstört wird. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nicht ideal abgesichert gewesen, weil die Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent der Versicherungssumme, also bei 20.000 Euro liegt. Demnach wird die Versicherung 20.000 Euro für diesen einen Gegenstand (das Gemälde) bezahlen – schließlich wurde nur ein Gegenstand zerstört.

Dass es aufgrund der Entschädigungsgrenze zu einer Unterversicherung (in diesem Beispiel hätte der Versicherungsnehmer immer noch einen Schaden in Höhe von 20.000 Euro erlitten) kommt, ist in der Praxis jedoch äußerst selten. Im Wesentlichen ist beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass sich die Versicherungssumme auf einen ausreichend hohen Betrag beläuft. Sollte man besonders wertvolle Einzelgegenstände besitzen, bietet es sich an, die Versicherung gezielt anzupassen oder auf spezielle Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Kunstversicherungen etc. setzen.


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