Explosion
Bei der Explosion handelt es sich um eine der Gefahren, die im Rahmen der Hausratversicherung grundsätzlich abgesichert bzw. versichert ist. Dies bedeutet, dass jede Hausratversicherung eine Absicherung gegen Schäden bietet, die aus Explosionen resultieren. Deswegen können sämtliche Schäden, die auf eine Explosion zurückzuführen sind, gegenüber dem Versicherer auf jeden Fall geltend gemacht werden – sofern man einmal von wenigen Ausnahmen absieht. Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise Explosionsschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder auch auf Vorsatz zurückzuführen sind. Es dürfte einleuchten, dass der Versicherer einen solchen Schaden nicht regulieren muss.
Es ist anzumerken, dass im Hinblick auf die versicherten Gefahren sehr genau zwischen Explosionen und Implosionen unterschieden wird. Eine Implosion stellt keine Explosion dar, weshalb es im Schadensfall nicht möglich ist, den Schaden gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Implosionen können zum Beispiel entstehen, wenn ein alter Monitor oder Fernseher (Röhrengeräte) beschädigt wird. Deren Bildröhren enthalten ein Vakuum und können dementsprechend bei Beschädigung implodieren und somit ebenfalls einen Schaden herbeiführen.


