Fahrraddiebstahl
Grund für diese Streitigkeiten sind die Versicherungsbedingungen. Standardmäßig sehen diese Bedingungen eine Regulierung des Schadens nur dann vor, wenn das Fahrrad am Versicherungsort, also entweder aus dem Wohngebäude oder der Garage gestohlen wird. Sollte ein Fahrrad an einem anderen Ort gestohlen werden, so greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht und demnach erfolgt auch keine Zahlung durch den Versicherer.
Dennoch ist es möglich, einen besseren Schutz zur Absicherung gegen Fahrraddiebstähle zu erlangen, nämlich durch eine zusätzliche Einschließung der Fahrräder. Dies bedeutet, dass eine Erweiterung der Versicherung vorgenommen wird. Die Erweiterung hat zur Folge, dass Fahrräder auch anderen Ortes gegen Diebstahl versichert sind – jedoch nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. So setzen die Versicherer voraus, dass eine Besicherung durch ein solides Fahrradschloss erfolgt. Ebenso können die Abstellzeiten eine wichtige Rolle spielen – zumeist gilt der Schutz nur bis 22:00 Uhr.
Sofern man Fahrräder besitzt und diese mitversichern möchte, gilt es sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und die einzelnen Tarife der Versicherer exakt miteinander zu vergleichen, um letztendlich einen ausreichenden Schutz zu erlangen.


