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Fahrzeuganprall

Im Versicherungswesen wird von einem Fahrzeuganprall gesprochen, wenn ein Fahrzeug mit einem versicherten Gegenstand in Berührung kommt und dieser dabei beschädigt wird. Nicht selten handelt es sich bei den Gegenständen um Objekte, welche dem Hausrat zugeschrieben werden können. Dementsprechend hat die Regulierung entsprechender Schäden unter bestimmten Bedingungen über die Hausratversicherung zu erfolgen.

Wenn es zu einem Fahrzeuganprall kommt, stellt sich immer die Frage, wer die Schuld trägt. Immerhin entscheidet die Schuldfrage auch darüber, wer für den Schaden aufzukommen und eine Entschädigung zu leisten hat. In den meisten Fällen ist es so, dass die Fahrer der Fahrzeuge (zumeist sind es Pkw und Lkw) die Schuld am Fahrzeuganprall tragen. Dementsprechend müssen sie bzw. deren Versicherer die Kosten übernehmen, die aus dem Schaden resultieren. Daher kann gesagt werden, dass solche Schäden nur relativ selten über die Hausratversicherung reguliert werden müssen – in den meisten Fällen erfolgt die Schadenregulierung über die Haftpflichtversicherungen der Fahrzeughalter.

Anders sieht es natürlich aus, wenn sich der Schadenverursacher aus dem Staub macht. Die so genannte Fahrerflucht stellt heutzutage ein großes Problem dar. Dementsprechend bleibt dem Geschädigten oftmals gar keine andere Wahl, als sich mit seinem Versicherer in Verbindung zu setzen und den entstandenen Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren. Die Regulierung stellt zumeist kein Problem dar – wobei natürlich vorausgesetzt wird, dass der beschädigte Gegenstand zum Hausrat gezählt werden kann. Sollte beispielsweise ein anderes Fahrzeug beschädigt werden sein, so kann die Regulierung in der Regel nicht über die Hausratversicherung erfolgen. Stattdessen gilt es den Schaden der jeweiligen Kfz-Versicherung zu melden.


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