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Ferienimmobilien

Ferienimmobilien kommt im Rahmen der Hausratversicherung eine ganz besondere Bedeutung zu. Nicht selten ist es so, dass entsprechende Immobilien von der Versicherung ausgeschlossen sind bzw. der Versicherungsschutz für diese Objekte nicht gilt. Diesbezüglich ist vom Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass zwischen Ferienimmobilien unterschieden wird, die gemietet werden, sowie Immobilien, welche Eigentum des Versicherungsnehmers sind.

Sofern man ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung beziehen möchte, gilt es in Erfahrung zu bringen, ob für das Objekt ein Versicherungsschutz besteht bzw. ob dieses ebenfalls zum so genannten Versicherungsort gezählt werden kann. In den meisten Fällen ist es am besten, wenn man sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzt und eine Auskunft einholt. Wie einleitend bereits erwähnt wurde kommt es häufiger vor, dass entsprechende Objekte ausgeschlossen sind – wobei es immer auf den Einzelfall ankommt. Sollte die Ferienimmobilie angemietet sein und somit nur kurzfristig genutzt werden, kann sie möglicherweise mit einem Hotelzimmer gleichgesetzt werden – einige Versicherer bieten in solchen Fällen einen Versicherungsschutz an. Bei anderen Versicherungsunternehmen verhält es sich genau umgekehrt: Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Gebäude, die Eigentum des Versicherungsnehmer sind.

Sollte kein Versicherungsschutz bestehen gilt es zu überprüfen, ob eine Erweiterung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden kann. Bei zahlreichen Versicherern ist es möglich, auf diese Weise zu verfahren. Oftmals kann der Versicherungsschutz gegen einen geringfügigen Beitragsaufschlag erweitert werden – wobei es im Vorfeld zu prüfen gilt, welche Regelungen für die Erweitung gelten, damit letztendlich auch ein ausreichender Schutz gegeben ist. Unter Umständen wäre es nämlich möglich, dass lediglich ein eingeschränkter Versicherungsschutz gilt.


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