Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen


A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Feuerwehrkosten

Die Kosten, die durch einen Feuerwehreinsatz entstehen, sind unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dies ist der Fall, wenn die Feuerwehr aufgrund eines Brandes gerufen wird, der auch auf andere bzw. benachbarte Gebäude übertreten könnte. Dasselbe ist der Fall, wenn die Feuerwehr aufgrund eines Rettungseinsatzes gerufen werden muss, der in Verbindung mit Sturmfluten oder anderen Naturkatastrophen steht.

Diese Art der Absicherung besteht aus einem ganz einfachen Grund: Eine Hausratversicherung umfasst eine Feuerversicherung, in deren Beitragsanteil auch die sogenannte Feuerschutzsteuer beinhaltet ist. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, über welche Feuerwehreinsätze finanziert werden, die im öffentlichen Interesse stehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Feuer auf benachbarte Grundstücke oder Gebäude übertreten kann: Es besteht ein allgemeines bzw. öffentliches Interesse daran, dass der Brand gelöscht wird. Dementsprechend fallen für den Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten an, wenn die Feuerwehr alarmiert werden muss.

Natürlich ist dies nur der Fall, solange der Einsatz im öffentlichen Interesse steht. Sollte die Feuerwehr beispielsweise gerufen werden, weil die Wohnräume aufgrund eines Wasserschadens bzw. Rohrbruchs ausgepumpt werden müssen, so werden die Kosten nicht zwingend von der Versicherungsgesellschaft übernommen. In solchen Fällen kommt es darauf an, welche zusätzlichen Leistungen die Hausratversicherung im Einzelnen umfasst. Je nach Versicherer bzw. in Abhängigkeit von den vereinbarten Leistungen werden die Kosten übernommen - oder eben nicht.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0