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Folgeschaden

Unter einem Folgeschaden versteht man einen Schaden, der nicht unmittelbar entstanden ist, sondern erst als Folge eines anderen, in der Versicherung eingeschlossenen Schadens auftritt.

Folgeschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt, weshalb eine Entschädigung durch den Versicherer erfolgen kann. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist anzumerken, dass ein Folgeschaden vom Versicherer auch dann reguliert wird, wenn die jeweilige Schadensart eigentlich nicht in der Versicherung eingeschlossen ist: Sobald sie als Folge eines versicherungspflichtigen Schadens auftritt, spielt die Schadensart keine Rolle mehr – zumindest solange nicht fahrlässig gehandelt oder gar eine Verletzung der Obliegenheiten vorliegt.

Eines der besten Beispiele für einen Folgeschaden, ist der sogenannte Sengschaden. Hierbei handelt es sich um einen Schaden, der durch Hitze hervorgerufen wird. Sollte beispielsweise ein Stück glühende Kohle dem Kamin entweichen und dabei den Teppichboden verbrennen, liegt noch kein Versicherungsfall vor. Sollte es hingegen zu einem Zimmerbrand kommen, der das Ergebnis einer Explosion ist, sieht es ganz anders aus: Wenn glühende Teilchen aus dem Zimmer in andere Räume übersetzen und dort Sengschäden herbeiführen, greift der Versicherungsschutz, weil sie als Folge eines versicherungspflichtigen Schadens auftreten.

Allerdings gestaltet es sich im Schadensfall nicht immer leicht, Folgeschäden als solche zweifelsfrei zu erkennen. Sofern es um größere Schadenssummen geht, sollte man als Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Versicherung einen Sachverständigen entsenden wird, der einzelne Schäden genauer unter die Lupe nimmt. Auf diese Weise möchten die Versicherer sicherstellen, dass sie ausschließlich Leistungen erbringen, auf welche die Versicherungsnehmer in der Tat einen Anspruch haben.


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