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Fremdes Eigentum

Als fremdes Eigentum werden im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung stets die Gegenstände bezeichnet, die sich im eigenen Haushalt befinden, einem aber nicht selbst gehören. Entsprechende Gegenstände sind in den meisten Haushalten zu finden. Ob man sich vorübergehend ein Buch geliehen oder ein Gast seine Jacke vergessen hat, macht im Endeffekt keinen Unterschied: In beiden Fällen ist es so, dass es sich um das Eigentum anderer Personen handelt.

Gerade wenn sich fremdes Eigentum im Haushalt befindet, welches von hohem Wert ist, stellen sich viele Personen die Frage, ob dieses Eigentum mitversichert ist bzw. ob ein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung besteht. Diese Frage kann bejaht werden: Die Richtlinien und Verträge der einzelnen Versicherer sehen vor, dass auch die Gegenstände anderer Personen, die sich im Haushalt befinden, dem Versicherungsschutz unterliegen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, ist dementsprechend eine Regulierung möglich. Zur Sicherheit sollte man überprüfen, ob der Versicherer womöglich entsprechende Obergrenzen festgesetzt hat.

Es ist jedoch anzumerken, dass der eigene Versicherer im Vorfeld prüfen wird, ob der Eigentümer nicht selbst über einen Versicherungsschutz verfügt. Hier gilt die alte Regel: „Eigenversicherung vor Fremdversicherung“. Was sich vielleicht ein wenig kompliziert anhören mag, ist im Grunde genommen ganz einfach: Sollte der Eigentümer der jeweiligen Gegenstände über eine eigene Hausratversicherung oder eine sonstige Versicherung verfügen, welche den Schaden abdeckt, so muss diese einspringen und eine Regulierung vornehmen. Nur für den Fall, dass keine entsprechende Versicherung existiert, wird die eigene Hausratversicherung die Regulierung übernehmen.


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