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Erklärungen zum Buchstaben G

Diverse Erklärungen zu Fach-Begriffen aus der Welt von Hausrat und Hausratversicherungen mit dem Anfangsbuchstaben G, wie zum Beispiel Gebäudeschäden oder Glasversicherung.
  • Gebäudeschäden - bezeichnet Schäden, die unmittelbar an einem Gebäude, beispielsweise Mauerwerk, Dach oder Fenster, entstanden sind, aber nicht am Mobiliar.
  • Gebäudeverglasung - sämtliche Arten von Verglasung, die unmittelbarer Bestandteil eines Gebäudes ist.
  • Gebündelte Versicherung - wenn mindestens zwei Versicherungen auf einer Versicherungspolice festgehalten werden.
  • Gefahrerhöhung - wenn sich äußere Umstände ändern, die mit der Versicherung oder der versicherten Sache in unmittelbarer Beziehung stehen, welche die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadenfalls erhöhen.
  • Geltendmachung - darunter versteht man die Aussprache einer Forderung.
  • Gemeiner Wert - es wird letztlich der Wert geleistet, welchen das Objekt (bevor es beschädigt oder zerstört wurde) bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt hätte.
  • Gemeinschaftsräume - Räumlichkeiten, die sich in Mehrfamilienhäusern befinden und die von mehreren Personen bzw. von mehreren Wohnparteien gemeinsam bzw. gemeinschaftlich genutzt werden.
  • Genaue Wertermittlung - eine besondere Form der Wertermittlung im Bereich der Hausratversicherung,die eher selten Anwendung findet, da zumeist auf die pauschale Wertermittlung gesetzt wird.
  • Geräteschuppen -Die Gegenstände in einem Geräteschuppen können problemlos über die Hausratversicherung versichert werden, die Hausratversicherung muss aber gezielt ausgewählt werden.
  • Gesetzliche Verjährung - zeitlicher Verfall des Anspruchs auf Leistung, den der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer geltend machen kann.
  • Glasversicherung - ist eine eigenständige Versicherung, die mit der Hausratversicherung erst einmal nichts zu tun hat. Sie kann aber als eine Art Ergänzung betrachtet werden.
  • Glutbrand - häufig auch als Glimmbrand bezeichnet, unterscheidet sich von einem typischen Brand dahingehend, dass keine sichtbaren Flammen auftreten.
  • Grobe Fahrlässigkeit - wenn jemand bei bestimmten Tätigkeiten vergleichsweise unvorsichtig oder unachtsam vorgeht und dabei einen schwerwiegenden Fehler macht.
  • Grundfläche - bezeichnet die Fläche, die ein Gebäude zur Nutzung anbietet.
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