Gebäudeschäden
Manchmal kommt es in der Praxis vor, dass sich Versicherungsnehmer sowie auch potentielle Versicherungsnehmer die Frage stellen, ob sie Gebäudeschäden über die Hausratversicherung regulieren können. Diese Frage muss leider verneint werden, sofern man von einer einzigen Ausnahme absieht.
Wie es der Name der Versicherung bereits impliziert, versichert die Hausratversicherung den Hausrat, sprich die im Haushalt befindlichen Gegenstände. Gebäude sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sollte es aufgrund von Blitz, Explosion oder Sturm zu Beschädigungen am Gebäude gekommen sein, so gilt es diese anderweitig bzw. über andere Versicherungen zu regulieren. Üblicherweise erfolgt die Regulierung über die klassische Wohngebäudeversicherung, die vom Eigentümer der Immobilie abgeschlossen wird. Zerstörte Fensterscheiben werden über eine Glasversicherung reguliert.
Zuvor wurde von einer Ausnahme gesprochen: Diese Ausnahme bezieht sich auf Schäden am Gebäude bzw. Schäden an einigen Gebäudebestandteilen, die auf Einbruchdiebstahl zurückzuführen sind. Wenn sich Einbrecher gewaltsam Zugang zu einem Gebäude verschaffen, kann es dabei vorkommen, dass Türen, Türrahmen, Türschlösser oder Fenster beschädigt werden. In solchen Fällen ist es möglich, dass der entstandene Gebäudeschaden über die Hausratversicherung reguliert wird. Dasselbe gilt übrigens auch für fehlgeschlagene Einbruchversuche, sofern eindeutig erkennbar ist, dass diese auf einen solchen Versuch zurückzuführen sind. In beiden Fällen gilt es die Versicherungsvereinbarungen zu studieren und somit zu überprüfen, ob Gebäudeschäden tatsächlich abgedeckt sind – zumeist ist diese Leistung jedoch inbegriffen.


