Gebäudeverglasung
Was den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung betrifft, so gilt die Gebäudeverglasung als nicht versichert. Schäden wie zerbrochene Fensterscheiben oder Risse im Glas können gegenüber der Versicherung nicht geltend gemacht werden. Sollte es zu einem entsprechenden Schaden kommen, muss dieser aus eigener Tasche oder alternativ über eine andere Versicherung abgewickelt werden. Grund ist die Abgrenzung vom Hausrat: Versichert sind die alltäglichen Gebrauchsgegenstände, wie Kleidung, Mobiliar etc. – die Verglasung eines Gebäudes kann zweifelsfrei nicht dem Hausrat zugerechnet werden.
Sofern ein entsprechender Schutz für die Gebäudeverglasung gewünscht ist, gilt es einen anderen Weg zu wählen bzw. sich für den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zu entscheiden – denn auch eine Erweiterung der Hausratversicherung ist in diesem Fall nicht machbar. In erster Linie bietet sich die klassische Glasversicherung an: Mit ihr ist es möglich, Glasobjekte zu versichern – unter anderem auch die Gebäudeverglasung. Um die Kosten gering zu halten, besteht die Möglichkeit, auch gezielt einzelne Fenster zu versichern – zum Beispiel große Wohnzimmerfenster.


