Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen


A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Gebäudeverglasung

Bei der Gebäudeverglasung handelt es sich um einen Oberbegriff, der letzten Endes sämtliche Arten der Verglasung zusammenfasst, die unmittelbarer Bestandteil eines Gebäudes sind. Hierbei handelt es sich vorrangig um Glasscheiben, die zu Fenstern, Türen, Wintergärten und speziellen Dachelementen gehören. Die Art des Glases spielt dabei keine Rolle: Die Scheiben können aus Buntglas, Isolierglas, Normalglas oder sogar aus Kunststoffglas bestehen – sie allesamt werden zur Gebäudeverglasung gezählt.

Was den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung betrifft, so gilt die Gebäudeverglasung als nicht versichert. Schäden wie zerbrochene Fensterscheiben oder Risse im Glas können gegenüber der Versicherung nicht geltend gemacht werden. Sollte es zu einem entsprechenden Schaden kommen, muss dieser aus eigener Tasche oder alternativ über eine andere Versicherung abgewickelt werden. Grund ist die Abgrenzung vom Hausrat: Versichert sind die alltäglichen Gebrauchsgegenstände, wie Kleidung, Mobiliar etc. – die Verglasung eines Gebäudes kann zweifelsfrei nicht dem Hausrat zugerechnet werden.

Sofern ein entsprechender Schutz für die Gebäudeverglasung gewünscht ist, gilt es einen anderen Weg zu wählen bzw. sich für den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zu entscheiden – denn auch eine Erweiterung der Hausratversicherung ist in diesem Fall nicht machbar. In erster Linie bietet sich die klassische Glasversicherung an: Mit ihr ist es möglich, Glasobjekte zu versichern – unter anderem auch die Gebäudeverglasung. Um die Kosten gering zu halten, besteht die Möglichkeit, auch gezielt einzelne Fenster zu versichern – zum Beispiel große Wohnzimmerfenster.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0