Gebündelte Versicherung
Die Besonderheit bei der gebündelten Versicherung besteht darin, dass es sich trotz des gemeinsamen bzw. zeitgleichen Abschlusses immer noch um zwei einzelne Versicherungen handelt – auch wenn diese zusammen auf einer Police eingetragen werden. Dies hat zur Folge, dass für beide Versicherungen jeweils eine eigene Versicherungssumme vereinbart wird. Ebenso wird die Prämie (der Versicherungsbeitrag) für beide Versicherungen einzeln festgesetzt und eingefordert. Da es sich im Endeffekt um zwei einzelne Versicherungen mit jeweils eigenem Vertrag handelt, können diese auch unabhängig voneinander gekündigt werden.
Letztendlich kann gesagt werden, dass der Versicherungsnehmer immer noch zwei einzelne Versicherungen abschließt. Die Möglichkeit der Bündelung wird von den Versicherungsgesellschaften vorgenommen, um den Versicherungsnehmern einen höheren Komfort zu bieten. Durch die Zusammenfassung wird es beispielsweise möglich, den Umfang der einzelnen Dokumente wie Versicherungspolice, AGB und Beratungsprotokoll einzuschränken. Außerdem ist nicht außer Acht zu lassen, dass dem Kunden oftmals die Möglichkeit eingeräumt wird, von einem Rabatt bzw. von niedrigeren Prämien (zumindest für eine der Versicherungen) zu profitieren und somit die Kosten für den Versicherungsschutz zu senken.


