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Gemeinschaftsräume

Unter Gemeinschaftsräumen sind Räumlichkeiten zu verstehen, die sich in Mehrfamilienhäusern befinden. Es handelt sich um Räume, die von mehreren Personen bzw. von mehreren Wohnparteien gemeinsam bzw. gemeinschaftlich genutzt werden. Vorrangig sind es die Kellerräume, die beispielsweise für Lagerzwecke genutzt werden oder in denen sich Waschmaschinen, Wäschetrockner sowie weitere Gegenstände befinden, deren Nutzung durch mehrere Parteien erfolgt.

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstreckt sich ausschließlich über Wohnräume und Garagen – Gemeinschaftsräume sind hingegen ausgeschlossen. Wer dort Teile seines Hausrats aufbewahrt, geht somit ein gewisses Risiko ein: Gerade weil die Bereiche frei zugänglich sind (auch wenn dies oftmals nur für die Bewohner des Gebäudes möglich ist) besteht ein erhöhtes Diebstahlrisiko, weshalb die Versicherer keinen Versicherungsschutz bieten.

Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die auch Ausnahmen machen. Teilweise ist es möglich, dass zumindest eigene Waschmaschinen und Trockner aufgestellt werden können und diese im Rahmen der Versicherung als eingeschlossen gelten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn dort noch weitere Geräte dieser Art stehen. Der Grund besteht in erster Linie darin, dass es sich um schwere Geräte handelt und entsprechende Diebstähle vergleichsweise selten auftreten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich dennoch mit dem Versicherer in Verbindung setzen und genau informieren, bevor man eigene Geräte erwirbt und dort aufstellt.

Was Fahrräder betrifft, so reicht es nicht aus, diese in Gemeinschaftsräumen abzustellen. Damit ein Versicherungsschutz besteht, müssen sie auf jeden Fall eigenständig gesichert bzw. angekettet werden.


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