Geräteschuppen
Glücklicherweise ist es in der Tat möglich, eine Hausratversicherung zu wählen, die einen solchen Schutz bietet: Die Gegenstände, die sich in einem Geräteschuppen befinden, können problemlos über die Hausratversicherung versichert werden. Wichtig ist hierbei nur eine Sache: Die Hausratversicherung muss sehr gezielt ausgewählt werden.
Leider ist es nämlich nicht so, dass dieser Versicherungsschutz von allen Versicherern geboten wird. Einige Versicherer weiten den Versicherungsort auf den Geräteschuppen aus, andere Versicherer verfahren hingegen nicht auf diese Weise. Daher kommt nicht jedes Versicherungsangebot in Frage, wenn dieser Schutz benötigt wird.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Versicherungsschutz ausschließlich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht. So wird vorausgesetzt, dass sich der Schuppen auf demselben Grundstück befindet, auf welchem sich auch die versicherten Wohnräume befinden. Einige Versicherer definieren sogar einen maximalen Abstand, der nicht überschritten werden darf: Sollte der Schuppen zu weit entfernt von den Wohnräumen stehen, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls nicht. Des Weiteren muss es sich um einen Schuppen handeln, der nicht frei zugänglich ist. Damit der Versicherungsschutz auch Einbruchdiebstahl umfasst, muss der Schuppen über eine solide, abschließbare Tür verfügen. Sofern er mit Fenstern ausgestattet ist, müssen diese über eine Einbruchsicherung verfügen bzw. dürfen sie von außen nicht ohne Weiteres zu öffnen sein.


