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Grobe Fahrlässigkeit

Bei der sogenannten Fahrlässigkeit handelt es sich um einen Fachausdruck, der in der Rechtssprache angesiedelt ist. Personen wird ein fahrlässiges Handeln nachgesagt, wenn sie bei bestimmten Tätigkeiten vergleichsweise unvorsichtig oder unachtsam vorgehen – der Jurist spricht auch von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht. Sollte im Verlauf einer solchen Handlung ein besonders schwerwiegender Fehler gemacht werden, so spricht man nicht mehr von Fahrlässigkeit, sondern von grober Fahrlässigkeit.

Die Bedeutung der groben Fahrlässigkeit lässt sich am besten mit Hilfe eines Beispiels hervorheben. Es wird ein Beispiel gewählt, das im Zusammenhang mit dem Thema Hauratversicherung sehr gut passt: Eine Person verlässt für mehrere Stunden das Haus und lässt dabei die Haustür sperrangelweit offen stehen. In solch einem Fall liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, schließlich wird es Einbrechern besonders leicht gemacht, sich Zugang zum jeweiligen Gebäude zu verschaffen. Ebenso kann von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen werden, wenn jemand sein Fahrrad an einem hoch frequentierten Ort abstellt, ohne es abzuschließen.

Sofern eine Person grob fahrlässig handelt, kann der entstandene Schaden nicht über die Hausratversicherung reguliert werden. Die Versicherer schließen in ihren Versicherungsbedingungen die Übernahme bzw. die Regulierung entsprechender Schäden aus. Allerdings ist anzumerken, dass eine Klärung dahingehend, ob jemand einfach fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat, nicht immer so leicht durchzuführen ist. Sollte eine Person nicht grob, sondern lediglich einfach fahrlässig gehandelt haben, ist es durchaus möglich, dass der Versicherer eine Schadenregulierung durchführen muss. Oftmals muss die Frage nach der Fahrlässigkeit vor Gericht geklärt werden.


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