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Hausratsteilung

Die sogenannte Hausratsteilung ist ein Thema, wenn eine Scheidung vollzogen wird. Sollte es zum Scheidungsfall kommen, so wird im Rahmen der Scheidung festgelegt, wie die Aufteilung des Hausrats erfolgt. Am Ende soll es so sein, dass beide Seiten einen Teil des Hausrats erhalten. Wie die Aufteilung im Einzelnen erfolgt, hängt immer von der jeweiligen Sachlage bzw. von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Vor allem der Güterstand spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Aber auch im Hinblick auf das Thema Hausratversicherung ist die Hausratsteilung eine wichtige Angelegenheit. Denn sollte es zur Scheidung kommen und deshalb der Hausrat zwischen den beiden Seiten aufgeteilt werden, so gilt es dies dem Versicherer mitzuteilen. Dies ist schon allein aus finanziellen Gründen sehr empfehlenswert, da sich der Wert des Hausrats zwangsweise verringert.

Wenn es zur Aufteilung des bestehenden Hausrats kommt, so nimmt der Wert des versicherten Hausrats ab. Dementsprechend ist man als Versicherungsnehmer gut damit beraten, eine neue Bestandsaufnahme zu machen und anschließend den Versicherer zu informieren – immerhin kann eine niedrigere Versicherungssumme auch zu einem niedrigeren Beitrag führen. Auf der anderen Seite spielt aber auch das Verfahren der Wertermittlung eine wichtige Rolle: Sollte die Wertermittlung ausschließlich auf Grundlage der Wohnfläche durchgeführt werden, verändert sich möglicherweise nichts.

Ebenso gilt es im Rahmen der Hausratsteilung zu überprüfen, ob weiterhin die richtige Person als Versicherungsnehmer auftritt. Unter Umständen ist es möglich, dass der bisherige Versicherungsnehmer nicht mehr im versicherten Haushalt bzw. am Versicherungsort wohnen wird. Dementsprechend kann eine Umschreibung der bestehenden Hausratsversicherung erforderlich sein – wobei der Abschluss einer neuen Versicherung manchmal die bessere Lösung verkörpert.


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