Hotelkosten
Die Übernahme der Hotelkosten kann jedoch nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgen. Daher ist es ratsam, in solchen Situationen nicht voreilig zu handeln, sondern sich stattdessen erst einmal mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und zu klären, ob tatsächlich eine Übernahme der Kosten möglich ist.
Damit die Hotelkosten übernommen werden, wird üblicherweise vorausgesetzt, dass es nicht mehr möglich ist, am Versicherungsort zu wohnen. Sollte beispielsweise das Schlafzimmer beschädigt worden sein, das Wohnzimmer jedoch noch bewohnt werden können, gilt es gut aufzupassen – schließlich wäre es mehr als ärgerlich, wenn hohe Hotelkosten entstehen und diese vom Versicherer nicht übernommen werden.
Zudem gilt es die Dauer der Kostenübernahme sowie die Obergrenze der Kostenübernahme in Erfahrung zu bringen. Üblicherweise werden Hotelaufenthalte für die maximale Dauer von 100 Tagen übernommen. Pro Tag dürfen die Kosten nicht mehr als 1 Promille der Versicherungssumme übersteigen. Wer sich aufgrund seiner persönlichen Ansprüche in einem Hotelzimmer einquartieren möchte, das über dieser Grenze liegt, kann in der Regel problemlos auf diese Weise verfahren, muss den Differenzbetrag jedoch aus eigener Tasche begleichen. Sicherheitshalber sollte man sich auch in dieser Situation, zunächst mit dem Versicherer in Verbindung setzen.


