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Inventarliste

Unter der sogenannten Inventarliste ist ein Dokument zu verstehen, auf welchem der Hausrat eines Haushalts erfasst ist. Als Inventar werden in diesem Fall alle Sachen und Objekte gezählt, die in den Bereich des Hausrats fallen. Entsprechende Listen können im Rahmen der Hausratversicherung gleich in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung sein.

Eine Inventarliste wird üblicherweise vom Versicherungsnehmer bzw. vom angehenden Versicherungsnehmer erstellt. Im Wesentlichen geht es darum, den gesamten Hausrat zu erfassen. Ist dieser erst einmal erfasst, befindet man sich in der Lage, diesen zu bewerten bzw. einen Gesamtwert zu ermitteln. Der Wert des vorhandenen Hausrats kann im nächsten Schritt herangezogen werden, um die Versicherungssumme festzusetzen. Mit dieser Verfahrensweise lässt sich letztlich sicherstellen, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung ausreichend hoch bemessen ist und somit zugleich sichergestellt wird, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Im Endeffekt kann auf diese Weise mit Gewissheit dafür gesorgt werden, dass es nicht zur Entstehung einer Unterversicherung kommt.

In der Praxis werden Inventarlisten jedoch nur vergleichsweise selten zur Ermittlung vom Wert des Hausrats erstellt. In der Regel erfolgt die Festlegung der Versicherungssumme anhand eines Verfahrens, bei welchem der Wert des Hausrats pauschal bzw. anhand der Grundfläche ermittelt wird.

Aber noch ein weiterer Grund spricht für die Erstellung einer Inventarliste. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, nach einem Schadensfall eine Überprüfung dahingehend vorzunehmen, welcher Teile des Hausrats beschädigt wurden oder noch vorhanden sind. Damit man nach einem Schadensfall nicht einzelne Bestandteile des Hausrats vergisst, bietet es sich an, im Vorfeld eine Auflistung des Inventars vorzunehmen, damit diese jederzeit zur Verfügung steht.


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