Keller
Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt maßgeblich davon ab, wie es um die Nutzungsverhältnisse bestellt ist. Bei einem Einfamilienhaus sind die Verhältnisse klar geregelt: Der Keller wird im Normalfall ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt. In solch einem Fall wird der Keller zum Versicherungsort gezählt, weshalb ein Versicherungsschutz besteht.
Anders kann es bei Gebäuden aussehen, die von mehreren Parteien bewohnt werden. Bei einer gemeinschaftlichen Kellernutzung bietet die Versicherung keinen Schutz. Allerdings ist anzumerken, dass diese Regelung ausschließlich für die Kellerbereiche gilt, die von allen Personen gemeinschaftlich genutzt werden können und somit frei zugänglich sind. Anders sieht es aus, wenn jede Wohnpartei über einen eigenen Kellerbereich verfügt. Sofern dieser Kellerbereich separiert ist und zudem über eine Zugangssicherung verfügt, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls für den Keller.
Bei größeren Mehrfamilienhäusern wie zum Beispiel Hochhäusern, kommt es nicht selten vor, dass die einzelnen Kellerbereiche mit Holzverschlägen separiert werden. Einige Versicherer bieten in solch einem Fall nur dann einen Versicherungsschutz, wenn die Verschläge ordentlich besichert sind, beispielsweise indem Vorhängeschlösser angebracht werden. Des Weiteren kann es erforderlich sein, dass ein Sichtschutz angebracht wird, damit Außenstehende nicht über die Möglichkeit verfügen, sich einen Einblick zu verschaffen und Wertsachen zu erblicken.


