Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen


A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Kernenergie

Die Kernenergie verkörpert ein Risiko, welches sich nur äußerst schwierig einschätzen lässt. Selbst unter den Experten reichen die Meinungen sehr weit auseinander. Einige Experten könnten sich durchaus vorstellen, dass es in Europa oder sogar in Deutschland zu einem größeren Unfall in einem Kernkraftwerk kommen kann, der schwere Folgen nach sich zieht. Andere Experten schließen derartige Unfälle aus und verweisen auf die moderne Sicherheitstechnik.

Die eigentliche Gefahr entsprechender Unfälle besteht darin, dass Strahlung aus dem Reaktor austritt und sich ungehindert verbreiten kann. Die Folgen eines solchen Austritts dürften allgemein bekannt sein: Sie stellt eine Bedrohung für die gesamte Umwelt dar, den Menschen mit eingeschlossen.

Weil entsprechende Risiken so schwer zu kalkulieren sind, haben sich die Versicherer für eine sehr einfache Lösung und zugleich strikte Lösung entschieden: Schäden, die auf Kernenergie zurückzuführen sind, gelten von der Hausratversicherung als ausgeschlossen. Dasselbe gilt übrigens auch für alle anderen Sachversicherungen, die man als Privatperson abschließen kann. Kernenergie zählt zu den allgemeinen Ausschlüssen im Bereich dieser Versicherungen.

Sollte es zu einem Unfall kommen, bei welchem atomare Strahlung frei gesetzt wird, die wiederum den Hausrat beschädigt (durch eine Kontaminierung wäre er auf jeden Fall unbrauchbar und müsste als Sondermüll behandelt werden – und zwar unabhängig von der Art der Strahlung bzw. der Halbwertzeit der Isotope), so müssen die Kosten aus eigener getragen und ggf. gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0