Kernenergie
Die eigentliche Gefahr entsprechender Unfälle besteht darin, dass Strahlung aus dem Reaktor austritt und sich ungehindert verbreiten kann. Die Folgen eines solchen Austritts dürften allgemein bekannt sein: Sie stellt eine Bedrohung für die gesamte Umwelt dar, den Menschen mit eingeschlossen.
Weil entsprechende Risiken so schwer zu kalkulieren sind, haben sich die Versicherer für eine sehr einfache Lösung und zugleich strikte Lösung entschieden: Schäden, die auf Kernenergie zurückzuführen sind, gelten von der Hausratversicherung als ausgeschlossen. Dasselbe gilt übrigens auch für alle anderen Sachversicherungen, die man als Privatperson abschließen kann. Kernenergie zählt zu den allgemeinen Ausschlüssen im Bereich dieser Versicherungen.
Sollte es zu einem Unfall kommen, bei welchem atomare Strahlung frei gesetzt wird, die wiederum den Hausrat beschädigt (durch eine Kontaminierung wäre er auf jeden Fall unbrauchbar und müsste als Sondermüll behandelt werden – und zwar unabhängig von der Art der Strahlung bzw. der Halbwertzeit der Isotope), so müssen die Kosten aus eigener getragen und ggf. gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.


