Kündigung bei Umzug
Viele Versicherungsnehmer, die in eine andere Wohnung ziehen, stellen sich die Frage, ob sie aufgrund eines Umzugs bzw. eines Wohnungswechsels dazu berechtigt sind, ihre Hausratversicherung zu kündigen und somit das bestehende Versicherungsverhältnis zu beendigen. Hierbei handelt es sich um eine Frage, die leicht beantworten ist: Als Versicherungsnehmer verfügt man jederzeit über das Recht, seine Hausratversicherung zu kündigen. Zumeist gilt es in solch einem Fall jedoch weiterzudenken: Die meisten Versicherungsnehmer zielen darauf ab, ihre Versicherung umgehend bzw. mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wie es um die Möglichkeiten einer sofortigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses bestellt ist, hängt maßgeblich vom Kündigungsgrund sowie von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die mit dem Versicherer getroffen wurden. Im Hinblick auf das Thema Wohnungswechsel kann jedoch gesagt werden, dass es sich hierbei um keinen Grund handelt, der zu einer sofortigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt. Eine Kündigung bei Umzug kann zwar ausgesprochen werden, allerdings hat der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine reguläre Kündigung handelt. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist bedeutet dies, dass das Versicherungsverhältnis zusammen mit dem Versicherungsjahr ausläuft.
Abschließend noch ein Hinweis: Eine Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug ist längst nicht immer erforderlich. Sofern für die neue Wohnung noch ein Versicherungsschutz für den Hausrat benötigt wird, bietet es sich an, die Versicherung auf die neue Wohnung zu übertragen und anzupassen.


