Kündigung der Hausratversicherung
In Deutschland ist es üblich, dass Hausratversicherungen nicht von selbst auslaufen bzw. das Versicherungsverhältnis nicht automatisch endet. Stattdessen verlängern sich die Policen immer wieder um ein weiteres Jahr, solange der Versicherungsnehmer oder auch der Versicherer von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Obwohl es sich bei der Hausratversicherung um eine sehr wichtige Versicherung handelt, ist es für den Versicherungsnehmer manchmal besser, sich für eine Kündigung des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich ihm die Möglichkeit bietet, einen besseren oder zumindest gleichwertigen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherungsunternehmen zu einem niedrigeren Beitrag zu erlangen. In solchen Fällen gilt es als empfehlenswert, sich für einen Versicherungswechsel zu entscheiden.
Damit eine Kündigung ihre Wirksamkeit erlangt, muss der Versicherungsnehmer zwei wesentliche Dinge berücksichtigen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass er die Kündigungsfrist einhält: Sollte er seine Kündigung zu spät einreichen, so kann es unter Umständen zu einer erneuten Verlängerung des Versicherungsvertrags kommen. Daher gilt es stets rechtzeitig zu kündigen. Zum anderen hat die Kündigung schriftlich erbracht zu werden. Es gilt sogar als empfehlenswert, Kündigungsschreiben grundsätzlich per Einschreiben an den Versicherer zu versenden. Das eigentliche Kündigungsschreiben kann sogar formfrei aufgesetzt werden – es muss lediglich alle relevanten Daten enthalten und natürlich das Datum sowie die Unterschrift des Versicherungsnehmers aufweisen.


