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Kunstgegenstände

Zahlreiche Kunstbesitzer, die sich auf der Suche nach einer guten Hausratversicherung befinden, stellen sich die Frage, wie es dabei um ihre Kunstgegenstände bestellt ist bzw. ob diese ebenfalls versichert sind. Diese Frage kann zweifelsfrei bejaht werden: Kunstgegenstände – ganz egal ob Bilder, Skulpturen etc. – zählen ebenfalls zum Hausrat und können deshalb problemlos mitversichert werden.

Allerdings gilt es beim Abschluss einer Hausratversicherung im Hinblick auf dieses Thema einen ganz wichtigen Punkt zu beachten. Gemeint ist die so genannte Versicherungssumme, die festlegt, bis zu welcher Höhe ein Schaden durch die Versicherung reguliert wird. Unter Umständen kann es vorkommen, dass eine Unterversicherung besteht: Der Wert des gesamten Hausrat übersteigt dabei inklusive der Kunstgegenstände die Versicherungssumme. Gerade wenn man sich im Besitz besonders wertvoller Kunstgegenstände befindet, kann es zu diesem Problem kommen – es besteht die Gefahr, dass kein ausreichender Versicherungsschutz besteht bzw. im Schadensfall nicht sämtliche Kosten abgedeckt sind.

Weil die Versicherungssumme auf Basis der Wohnfläche ermittelt wird, kann es relativ schnell zur Unterversicherung kommen. In solch einem Fall gilt es die Versicherungssumme von der Wohnfläche zu lösen und zusätzlich zu erhöhen. Bei allen guten Hausratversicherungen ist dies heutzutage problemlos möglich. Zwar führt die Erhöhung der Versicherungssumme zu einem höheren Versicherungsbeitrag, doch im Gegenzug wird der Versicherungsschutz geschaffen, der zur Sicherung der Kunstgegenstände benötigt wird. Außerdem kann die Erhöhung der Versicherungssumme bei vielen Versicherungsunternehmen relativ preiswert erfolgen. Zudem gilt es die Höhe der so genannten Entschädigungsgrenze zu überprüfen: Diese liegt fest, welcher Entschädigungsbetrag für einen einzelnen Gegenstand maximal gezahlt wird. Auch sie muss ausreichend hoch bemessen sein.


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