Kurzschluss
Der Kurzschluss verkörpert eine Schadensart, die im Rahmen der Hausratversicherung nur bedingt versichert ist. Ob der Versicherer im Schadensfall eine Regulierung vornimmt und die entstandenen Kosten übernimmt, hängt ausschließlich davon ab, auf welche Art und Weise es zum Kurzschluss gekommen ist bzw. wie dieser ausgelöst wurde. Sollte ein Kurzschluss über die standardmäßig versicherten Risiken wie Brand oder Explosion entstanden sein, ist es möglich, dass der Versicherer einspringt und die Kosten übernimmt. Ist es hingegen so, dass die Entstehung des Kurzschlusses auf eine Fehlbedienung oder auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, muss die Hausratversicherung nicht zahlen.
Es gibt einige Versicherer, die für diesen Fall eine Erweiterungsmöglichkeit anbieten: Kurzschlüsse, die auf andere Ursachen als Brand oder Explosion zurückzuführen sind, können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden – logischerweise gegen eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags. Ob sich ein solcher Einschluss lohnt, muss der Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Zumeist ist es am besten, wenn man sich ein konkretes Angebot einholt und anschließt abwägt, ob der Nutzen die Beitragserhöhung rechtfertigt.
Für den Fall, dass ein Kurzschluss auf eine Überspannung zurückzuführen ist, kommt es ganz darauf an, auf welche Art und Weise es zur erhöhten Spannung gekommen ist. Wenn beispielsweise ein Defekt in der Haustechnik oder der Energieversorger die Verantwortung trägt, ist eine Regulierung nicht möglich. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise ein Blitz zur Überspannung geführt hat und eine Hausratversicherung gewählt wurde, die eine Absicherung gegen Überspannung bietet.



