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Leitungswasser

Wenn es zu Wasserschäden kommt, gilt es im Hinblick auf den Versicherungsschutz zwischen verschiedenen Arten von Wasser bzw. Ursachen zu unterscheiden. Eine dieser Ursachen ist austretendes Leitungswasser. Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden, sind von der Hausratversicherung abgedeckt, sodass auf jeden Fall eine Regulierung erfolgen kann und der Versicherungsnehmer entschädigt wird.

Bei Schäden, die durch Leitungswasser verursacht wurden, erfolgt eine weitere Unterscheidung, nämlich dahingehend, ob es sich um einen typischen Wasserschaden oder um einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt handelt. Von typischen Leitungswasserschäden wird gesprochen, wenn das Wasser aus den Zuleitungs- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung austritt, beispielsweise weil es zu einem Rohrbruch gekommen ist. Selbiges ist der Fall, wenn das Wasser aus Schläuchen austritt, die unmittelbar an diese Rohre angeschlossen sind. Vom bestimmungswidrigen Austritt wird gesprochen, wenn das Wasser anderen Ortes entweicht, beispielsweise aus überlaufenden Badewannen oder leckenden Heizungen.

Hinsichtlich der Wasserschäden wird von den Versicherern eine sehr genaue Unterscheidung vorgenommen. So kann zum Beispiel Wasserdampf dem Leitungswasser hinzugerechnet bzw. diesem gleichgestellt werden. Ebenso wird von einem Leitungswasserschaden gesprochen, wenn das Wasser aus Solaranlagen austritt.

Damit ein umfassender Versicherungsschutz gegeben ist, kann jedem angehenden Versicherungsnehmer nur dazu geraten werden, die Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung bzw. entsprechender Angebote präzise zu studieren und genau zu überprüfen, welche Arten von Leistungswasserschäden bzw. generell von Wasserschäden abgedeckt sind und bis zu welcher Höhe im Schadensfall eine Entschädigung vorgenommen wird.


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