Mietereinbauten
Ob die Mietereinbauten vom Versicherungsschutz einer Hausratversicherung abgedeckt sind, hängt im Wesentlichen davon ab, um welche Gegenstände es sich handelt. Verallgemeinert kann gesagt werden, dass die Hausratversicherung einen Schutz bietet, der Mietereinbauten einschließt. Für den Großteil der Gegenstände trifft dies zu: Einbauschränke, Lampen, Teppichböden etc. sind versichert.
Es gibt aber auch Ausnahmen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass langjährige Mieter größere Änderungen am Gebäude durchführen, beispielsweise indem sie zusätzliche Fenster, Rollläden etc. einbauen. In solchen Fällen existiert kein Versicherungsschutz. Dies liegt im Zusammenhang mit der Definition des Begriffs Hausrat: Der Hausrat umfasst die Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs. Typische Gebäudebestandteile sind hingegen ausgeschlossen. Für diese gilt es einen anderweitigen Versicherungsschutz zu schaffen, beispielsweise durch den Abschluss einer Gebäudeversicherung.


