Mobiliarverglasung
Beschädigungen und Zerstörungen, die an der Mobiliarverglasung auftreten, sind im Rahmen der Hausratversicherung grundsätzlich eingeschlossen. Somit können entsprechende Schäden gegenüber dem Versicherer mühelos geltend gemacht werden. Allerdings sollte man sich als Versicherungsnehmer der Tatsache bewusst sein, dass es im Schadensfall häufig erforderlich ist, die Kosten erst einmal selbst zu übernehmen. In den meisten Fällen werden schließlich nicht gleich die gesamten Möbelstücke ersetzt – stattdessen werden die beschädigten Glaselemente ausgetauscht. Daher kann nicht einfach ein Kaufbeleg eingesendet werden. Stattdessen gilt es die Rechnung des Glasers zu übernehmen und diese anschließend an den Versicherer zu senden.
Sofern man besonders viele oder auch besonders wertvolle Gegenstände besitzt, die aus Glas gefertigt sind, kann es unter Umständen empfehlenswert sein, eine eigenständige Glasversicherung abzuschließen. Dies kann beispielsweise dann als ratsam gelten, wenn man über große und dementsprechend teure Zimmerfenster verfügt. Vor allem bei einem großen Wohnzimmerfenster kann der Abschluss einer Glasversicherung sehr empfehlenswert sein.


