Neuwert
Der Neuwert wird von vielen Versicherungsnehmern immer wieder falsch interpretiert – oftmals wird angenommen, dass ihnen der Versicherer exakt den Preis erstattet, der einst für den jeweiligen Gegenstand entrichtet wurde. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn der jeweilige Gegenstand auch heutzutage immer noch zu diesem Preis im Handel erhältlich ist. In den meisten Fällen ist es so, dass Gegenstände mit der Zeit immer günstiger werden. Dies trifft insbesondere für den Bereich der elektronischen Produkte zu. Dementsprechend werden häufig Schadenssummen ausgezahlt, die unter den früheren Anschaffungspreisen liegen, aber immer noch den Erwerb eines Neugeräts ermöglichen. Sollte der Gegenstand in dieser Form nicht mehr im Handel erhältlich sein, wird von der Versicherungsgesellschaft der Preis erstattet, zu welchem ein vergleichbares Gerät im Handel erhältlich ist.
Bei der Hausratversicherung ist es üblich, dass Schäden grundsätzlich zum Neuwert reguliert werden. Aus diesem Grund kann auch von einer so genannten Neuwertversicherung gesprochen werden. Für den Versicherungsnehmer ist die Regulierung zum Neuwert von großem Vorteil: Letztendlich wird auf diese Weise sichergestellt, dass er sich nach einem Schadensfall mit neuen Gegenständen einrichten kann und gleichzeitig keine Abstriche in Kauf nehmen muss. Andere Versicherungen, zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung, regulieren ihre Schäden zum Wiederbeschaffungswert, wodurch es sehr schnell zu Abstrichen kommt.


