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Obliegenheiten

Die sogenannten Obliegenheiten bezeichnen die Pflichten, denen man als Versicherungsnehmer unterliegt. Hierbei handelt es sich sowohl um Pflichten, die gesetzlich verankert sind, als auch um Pflichten, die vertraglich mit dem Versicherer vereinbart wurden.

Das Spektrum der Obliegenheiten erstreckt sich über mehrere Bereiche. Um dieses Spektrum besser verdeutlichen zu können, folgt eine kurze Auflistung der wichtigsten Pflichten:

Versicherungspflichtige Schäden müssen gegenüber dem Versicherer umgehend angezeigt werden.
Vorfälle wie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
Verzeichnisse, welche abhanden gekommene Gegenstände auflisten, müssen bei Polizei und Versicherer eingereicht werden.
Das Verzeichnis für den Versicherer muss detaillierte Informationen wie Versicherungswert, Zeitpunkt der Anschaffung etc. beinhalten.
Abhanden gekommene Urkunden wie zum Beispiel Sparbücher gilt es sperren zu lassen.

Ebenso umfassen die Obliegenheiten weitere Maßnahmen, die zur Abwendung oder je nach Fall auch zur Minderung der Schäden beitragen. Im Hinblick auf das Thema Hausratversicherung kann dies zum Beispiel bedeuten, dass es im Falle größerer Schäden die Teile des Hausrats, die bisher nicht beschädigt wurden, an einen anderen Ort zu verfrachten gilt, damit kein weiterer Schaden entsteht.

Im Übrigen sehen die Obliegenheiten vor, dass dem Versicherer gestattet wird, einen Schadensfall zu untersuchen, was dessen Mitarbeiter beispielsweise dazu berechtigt, das Grundstück und die versicherten Wohnräume zu betreten.

Eine Verletzung der Obliegenheiten kann für den Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kommen, sodass der Versicherer nicht mehr dazu verpflichtet ist, den Schaden zu regulieren bzw. eine Entschädigung zu leisten.


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