Policierungszeit
Für den Versicherungsnehmer ist es von Vorteil, wenn die Police so schnell wie möglich bei ihm eintrifft. Es ist nämlich so, dass der gewünschte Versicherungsschutz erst dann besteht, wenn die Police erstellt ist. Erst wenn dem Versicherungsnehmer die Police vorliegt, verfügt er über einen schriftlichen Nachweis, welcher den Versicherungsschutz garantiert und zugleich auflistet, welche einzelnen Leistungen im Rahmen der Versicherung geboten werden.
Obwohl Hausratversicherungen sowie auch alle anderen Versicherungen vertraglich geschlossen werden, reicht es nicht aus, lediglich über einen unterschriebenen Versicherungsvertrag zu verfügen. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, dass er letztlich über die Police verfügt. Dementsprechend ist es wünschenswert, wenn die Police möglichst schnell eintrifft, damit der Versicherungsschutz zweifelsfrei besteht.
Doch auch schon während der Policierungszeit kann ein Versicherungsschutz für den Hausrat des Versicherungsnehmers bestehen. Einige Versicherungsunternehmen bieten einen vorläufigen Versicherungsschutz an – man spricht auch von der vorläufigen Deckung. Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Versicherungsschutz, welcher den Hausrat in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls versichert. Ob solch ein vorläufiger Schutz geboten wird, hängt stets vom jeweiligen Versicherer und dessen allgemeinen Versicherungsbedingungen ab.


