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Prämienerhöhung

Die sogenannte Prämienerhöhung steht für eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags. Im Versicherungswesen ist es üblich, dass der vom Versicherungsnehmer zu leistende Beitrag als Prämie bezeichnet wird. Wenn der Versicherer eine Prämienerhöhung ankündigt, bedeutet dies für den Versicherungsnehmer, künftig höhere Zahlungen leisten zu müssen. Es existieren gleich mehrere Gründe, die zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags führen können.

Regelmäßige Prämienerhöhungen sind bei Hausratversicherungen sogar relativ stark verbreitet. Dies trifft zumindest für die Versicherungen zu, bei denen sich die Versicherungsnehmer für eine Koppelung an den Hausratindex entschieden haben. Weil die meisten Gegenstände in der Wiederbeschaffung von Jahr zu Jahr teurer werden, kann es im Lauf der Zeit zu einer Unterversicherung kommen. Durch eine Koppelung an den Hausratindex wird die Versicherungssumme immer wieder neu angepasst, damit der Hausrat stets ausreichend versichert ist. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Versicherungsprämie, die zumeist nur geringfügig erhöht wird.

Aber auch ganz andere Gründe können zu einer Prämienerhöhung führen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass der Versicherer eine Neueinteilung hinsichtlich der Tarifzonen vornimmt: Sollte der Versicherungsort neu eingestuft werden, ändert sich die Tarifzone und somit kann der Versicherungsbeitrag steigen. In solchen Fällen können Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Zu guter Letzt kann auch eine manuelle Anpassung der Versicherungssumme (beispielsweise weil zusätzlicher Hausrat angeschafft wurde) oder die Entfernung einer Einbruchmeldeanlage dazu führen, dass der Versicherer die Prämie neu berechnen und gegebenenfalls erhöhen muss.


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