Reisegepäck
Obwohl es sich bei den einzelnen Sachen, die das Reisegepäck umfasst, um typischen Hausrat handelt, muss dieser nicht zwingend versichert sein. Ob ein Versicherungsschutz für Reisegepäck über die Hausratversicherung geboten wird, hängt stets von den jeweiligen Umständen ab. Zunächst einmal spielt die abgeschlossene Hausratversicherung eine wichtige Rolle: Je nach Versicherer und gewähltem Tarif können große Unterschiede bestehen. Bei den meisten Versicherungsunternehmen verhält es sich so, dass für Reisegepäck kein Versicherungsschutz besteht. Allerdings spielt auch der Ort, an welchem sich ein Schaden ereignet, eine wichtige Rolle: Sollte das Reisegepäck am Versicherungsort, beispielsweise auf dem eigenen Grundstück, beschädigt oder gestohlen werden, so kann in Abhängigkeit vom jeweiligen Sachverhalt durchaus ein Versicherungsschutz bestehen.
Aber auch außerhalb des regulären Versicherungsorts kann ein Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt beispielsweise für Hotelzimmer und Ferienwohnungen. Des Weiteren räumen etliche Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Möglichkeit ein, den Versicherungsschutz auszuweiten bzw. eine Hausratversicherung mit erweitertem Versicherungsumfang abzuschließen. Diese Versicherungen schließen das Reisegepäck oftmals mit ein und bieten zugleich einen vielseitigen Versicherungsschutz, der ein breites Spektrum an Gefahren abdeckt. Eine erweiterte Hausratversicherung kann deshalb mehr als nur eine gute Alternative zur klassischen Reisegepäckversicherung sein.


