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Risikoaufschlag

Unter dem sogenannten Risikoaufschlag ist eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags zu verstehen, welcher durch ein erhöhtes Risiko für den Versicherer begründet wird. Es kann vorkommen, dass der Risikoaufschlag für eine Hausratversicherung grundsätzlich erhoben wird und somit dauerhaft vom Versicherungsnehmer entrichtet werden muss. Ebenso ist es möglich, dass der Aufschlag nur vorübergehend bzw. einmalig erhoben wird. Wie es um die Erhebung bestellt ist, hängt immer vom Einzelfall bzw. von der jeweiligen Situation ab.

Es existieren gleich mehrere Ursachen, die zu einer Erhöhung des Risikos und somit auch des Beitrags im Rahmen der Hausratversicherung führen können. Sollte sich beispielsweise eine Immobilie in einer ländlichen Region in Alleinlage befinden, so kann ein Versicherer ein erhöhtes Risiko feststellen: Im Falle eines Brands ist es beispielsweise möglich, dass dieser nicht so schnell erkannt bzw. von niemandem gemeldet wird, was letztlich einen höheren Schaden zur Folge hat. Ähnlich verhält es sich auch mit Reetdächern: Die Versicherer sehen darin ein erhöhtes Brandrisiko und nehmen deshalb einen Risikoaufschlag vor.

Wie bereits erwähnt wurde kann es aber auch vorkommen, dass der Risikoaufschlag einmalig erhoben wird. Ein solcher Fall kann zum Beispiel vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer für längere Zeit abwesend ist und sich somit nicht in der Lage befindet, seinen Haushalt und somit auch nicht den Hausrat zu überwachen. Sobald sich ein Versicherungsnehmer mehr als 60 Tage lang nicht am Versicherungsort aufhält, spricht man von Abwesenheit, die letztlich eine Risikoerhöhung verkörpert. Deshalb ist ein Versicherer auch in solch einer Situation dazu berechtigt, einen Risikoaufschlag vorzunehmen und somit den Beitrag einmalig zu erhöhen.


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