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Risikozuschlag

Unter einem Risikozuschlag ist ein Aufschlag bzw. eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags zu verstehen. Ein solcher Aufschlag kann vom Versicherer festgesetzt werden, wenn er ein erhöhtes Risiko sieht. Ein solches Risiko wird auch als Gefahrerhöhung bezeichnet.

Eine Gefahrerhöhung kann in verschiedenen Fällen vorliegen. Sollte man beispielsweise den Versicherungsschutz auf eine Ferienimmobilie ausweiten wollen, die nur vergleichsweise selten genutzt und somit nicht fortlaufend bewacht wird, kann dies zu einem Aufschlag führen. Eine Gefahrerhöhung kann ebenso vorliegen, wenn die versicherten Wohnräume über einen längeren Zeitraum (mehr als 60 Tage) nicht bewohnt werden. Gefahrerhöhungen dieser Art müssen dem Versicherer gemeldet werden. Im Hinblick auf die einzelnen Tarifzonen (Standort bzw. Lage der Wohnung) kann vom Versicherer ein Risikoaufschlag vorgenommen werden, welcher allerdings direkt über die Tarifzone festgesetzt wird.

Auf welchen Umfang sich ein Risikozuschlag beläuft bzw. wie sehr der Beitrag der Versicherung erhöht wird, hängt gleich von drei Faktoren ab. Zunächst einmal kommt es darauf an, wie viele Gefahrenerhöhungen existieren – je mehr Risiken vom Versicherer gesehen werden, desto größer fällt der Zuschlag aus. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass es immer auf die Art der Gefahrerhöhung ankommt: Die einzelnen Gefahren können teilweise sehr unterschiedlich bewertet werden. Zu guter Letzt spielt auch der Versicherer eine wichtige Rolle: Jeder Versicherer kann innerhalb eines gewissen Rahmens selbst entscheiden, welche Gefahren einen Risikozuschlag nach sich ziehen und wie hoch dieser ausfällt.


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