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Rückstau

Man spricht von Rückstau, wenn Wasser in die Räume eines Gebäudes gelangt. Hierbei handelt es sich um Abwasser, welches aufgrund einer Verstopfung der Kanalisation nicht ablaufen kann. Wenn die Wassermange in der verstopften Kanalisation fortlaufend zunimmt, kann das Abwasser in die Haushalte zurücklaufen und dort einen entsprechenden Schaden anrichten. Nicht nur Verstopfungen der Kanalisationsleistungen, sondern auch zu große Wassermengen (die zum Beispiel aus einer Überschwemmung resultieren) können für den Rückstau sorgen. Der eigentliche Eintritt in den Haushalt bzw. in das Gebäude kann sowohl über Toiletten als auch über Waschbecken und Bodenabflüsse (wie man sie beispielsweise in Waschräumen oder Garagen vorfindet) erfolgen.

Der Schaden, der aus einem Rückstau resultiert, kann unter Umständen sehr groß ausfallen. Das Problem besteht vorrangig darin, dass äußerst schmutziges Abwasser in den Haushalt gelangt. Etliche Teile des Hausrats, die mit dem Abwasser in Berührung kommen, müssen ersetzt oder kostspielig gereinigt werden.

Glücklicherweise ist es möglich, entsprechende Schäden über die Hausratversicherung zu regulieren. Beim Rückstau handelt es sich um eine Gefahr, die versichert werden kann, sofern eine grundlegende Voraussetzung erfüllt wird. Die Versicherer setzen die Installation eines sogenannten Rückschlagventils voraus. Hierbei handelt es sich um ein Ventil, welches die Abwasserleitungen schützt und das Zurücklaufen von Abwasser verhindert. Sofern die Leitungen und somit auch das Gebäude durch ein entsprechendes Ventil geschützt sind, ist es möglich, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten. Ansonsten können Rückstau-Schäden nicht über die Hausratversicherung reguliert werden.


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