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Rückwirkende Vertragsanpassung

Man spricht von einer rückwirkenden Vertragsanpassung, wenn ein Versicherungsvertrag im Nachhinein verändert wird. Die Gründe, die zu solch einer Anpassung führen, können zum Teil ganz unterschiedlich sein. Die Änderungen an sich können weitere Folgen nach sich ziehen, zum Beispiel weil sich der Umfang des gebotenen Versicherungsschutzes ändert oder weil der Beitrag der Hausratversicherung angeglichen werden muss.

Die einzelnen Gründe, die zu einer nachträglichen Anpassung des Versicherungsvertrags führen, sind auf die verschiedensten Ursachen zurückzuführen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass sich im Vertragswerk ein Fehler eingeschlichen hat und dementsprechend eine Korrektur vorgenommen werden muss. Oftmals können Schreibfehler im Antrag als Ursache ausgemacht werden. Aber auch unwissentliche bzw. unbeabsichtigte Falschangaben, die vom Versicherungsnehmer gemacht wurden, können zu einer späteren Anpassung des Vertrags führen.

Die Durchführung von Änderungen am Versicherungsvertrag müssen nicht immer rückwirkend durchgeführt werden. Im Grunde genommen wird nur dann auf diese Art und Weise verfahren, wenn von Beginn an ein Fehler vorliegt. Spätere Änderungen der Rahmenbedingungen wirken sich erst ab deren Eintreten auf die Hausratversicherung aus.

Sollte der Fall eintreten, dass sich die rückwirkende Vertragsanpassung auf die beinhalteten Leistungen der Hausratversicherung auswirkt, so ist es unter Umständen erforderlich, dass eine neue Police bzw. ein neuer Versicherungsschein erstellt werden muss. Ob dies erforderlich ist, hängt im Endeffekt immer vom Ausmaß der Änderung ab. Bei kleineren Änderungen kann unter Umständen auf diesen Schritt verzichtet werden. Aber sollte es beispielsweise so sein, dass sich die Versicherungssumme ändert bzw. diese gezielt angepasst wird, so muss verständlicherweise eine neue Police ausgestellt und an den Versicherungsnehmer übersendet werden.


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