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Sachverständige für Hausrat

Als Sachverständige für Hausrat werden Experten bezeichnet, die als Sachverständige bzw. als Gutachter arbeiten und bei Versicherungsfällen hinzugezogen werden, die in den Bereich der Hausratversicherung fallen. Gleichzeitig ist anzumerken, dass es sich hierbei um unabhängige Sachverständige handelt, die nicht für die Versicherungsgesellschaften arbeiten bzw. nicht fest bei diesen angestellt sind. Stattdessen werden sie in erster Linie von den Versicherungsnehmern bestellt – wobei es aber auch vorkommen kann, dass Versicherungsgesellschaften die Leistungen dieser Sachverständigen in Anspruch nehmen. Letzteres ist beispielsweise möglich, wenn einem Versicherer in einer Region augenblicklich kein eigener Sachverständiger zur Verfügung steht.

Die Aufgabe der Sachverständigen für Hausrat besteht darin, nach einem Schadensfall eine Untersuchung vorzunehmen und dabei in erster Linie das finanzielle Ausmaß des Schadens zu ermitteln. Es geht vorrangig darum, alle beschädigten und zerstörten Objekte zu erfassen und deren Wert zu ermitteln. Abschließend wird ein Gutachten erstellt, welches den entstandenen Schaden bestätigt.

Üblicherweise ist es so, dass Sachverständige von den Versicherern bestellt werden und die Ermittlung des Schadens übernehmen. Allerdings kann es hierbei zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer kommen. Dementsprechend verfügen die Versicherungsnehmer über das Recht, einen eigenen und somit unabhängigen Sachverständigen für Hausrat einzuschalten und ein weiteres Gutachten anfertigen zu lassen.

Die Suche nach einem solchen Gutachter gestaltet sich heutzutage relativ einfach. Eine der besten Anlaufstelle ist die regionale Industrie- und Handelskammer, die ein entsprechendes Sachverständigenverzeichnis führt. Dort ist eine Einsichtnahme möglich, damit man schnell einen entsprechenden Gutachter findet. Die Einschaltung eines weiteren Sachverständigen sollte jedoch im Vorfeld mit dem Versicherer oder einem Rechtsanwalt abgesprochen werden.


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