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Sachverständigenverfahren

Ein Sachverständigenverfahren findet im Versicherungswesen dann Anwendung, wenn ein Schaden reguliert werden soll und der genaue Schadenswert nicht auf Anhieb ermittelt werden kann. In solchen Fällen wird ein Sachverständiger bestellt, der eine Untersuchung des jeweiligen Falles vornimmt.

Die Aufgabe des Sachverständigen besteht im Wesentlichen darin, den exakten Schaden zu ermitteln, damit die Versicherung im richtigen Ausmaß entschädigt. So wird zum Beispiel von einem Sachverständigen genau erfasst, welche Gegenständige des Hausrats zerstört oder beschädigt wurden. Gleichzeitig erfolgt die Ermittlung der jeweiligen Zeitwerte, damit letzten Endes eine präzise Schadenssumme festgesetzt werden kann.

Allerdings wird ein Sachverständigenverfahren längst nicht bei jedem Schadensfall eingeleitet. Vorrangig werden Sachverständige bestellt, wenn es um größere Schäden geht. Gerade bei Bränden oder auch bei Leitungsschäden ist es üblich, dass Sachverständige erscheinen und eine Überprüfung vornehmen. Bei kleineren Schadensfällen lohnt es sich für die Versicherungen nicht immer, Sachverständige zu entsenden. Dies soll aber nicht heißen, dass Versicherungssachverständige nicht auch bei kleineren Schäden eine Überprüfung vornehmen – oftmals wird in solchen Fällen nach dem Stichprobenverfahren gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Tatsache hinzuweisen, dass ein Sachverständiger kein Versicherungsinspektor ist. Sachverständige können einen entsprechenden Verdacht zwar aussprechen und melden, die Überprüfung wird dann jedoch von einem Inspektor vorgenommen.

Übrigens werden Sachverständige nicht nur von den Versicherungsgesellschaften gestellt. Versicherungsnehmer haben das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Fall untersucht – insbesondere wenn der Schadenswert, der vom Sachverständigen der Versicherung ermittelt wurde, zu gering erscheint. Allerdings gilt es die Einleitung eines weiteren Sachverständigenverfahrens im Vorfeld abzusprechen: Entweder mit dem Versicherer oder mit einem Rechtsanwalt.


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