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Schadenabwendungskosten

Wenn ein Versicherungsnehmer gezielt Maßnahmen ergreift, um einen Schaden an seinem Hausrat bzw. an einzelnen Gegenständen abzuwenden, so können dadurch Kosten entstehen. Diese Kosten werden als Schadenabwendungskosten bezeichnet. Da eine Hausratversicherung solche Kosten abdeckt, können diese gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

Schadenabwendungskosten können in gewisser Hinsicht mit Schadenminderungskosten verglichen werden. Bei letzteren geht es darum, Schadensbegrenzung zu betreiben: Es ist zwar bereits ein Schaden entstanden, doch man bemüht sich darum, die Entstehung weiterer Schäden zu verhindern. Die Schadensabwendungskosten sind ganz ähnlich: Im Wesentlichen besteht der Unterschied darin, dass bisher noch gar kein Schaden entstanden ist. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Wenn es zu einem Rohrbruch kommt, tritt für gewöhnlich eine Menge Wasser aus, das den Hausrat zum Teil schwer beschädigen kann. Sofern man rechtzeitig vor Ort ist, bietet sich die Chance, gefährdeten Hausrat in einen anderen Raum oder auch in ein anderes Gebäude zu schaffen, damit dieser dort geschützt ist. Auf diese Weise kann die Entstehung eines Schadens verhindert werden.

Bei der Ergreifung entsprechender Maßnahmen können logischerweise Kosten entstehen. Die Kosten können zum Teil von ganz unterschiedlicher Natur sein: In der Praxis sind sie oftmals auf das Tragen schwerer Möbelstücke oder auch auf deren Unterstellung an einem anderen Ort zurückzuführen.

Wie einleitend bereits erwähnt wurde, können Versicherungsnehmer diese Kosten gegenüber ihrer Hausratversicherung geltend machen. Es ist lediglich zu berücksichtigen, dass die Kosten ausschließlich dann übernommen werden, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind und man sie beispielsweise anhand von Belegen oder Rechnungen gegenüber dem Versicherer nachweisen kann.


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